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Mitglied werden - Spenden

Der Verein finanziert seine Aktivitäten im Rahmen des Vereinszweckes ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen.

Spenden:

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Förderndes Mitglied werden:

Werde förderndes Mitglied und profitiere von den laufenden Aktivitäten und Leistungen der Gemeinschaft.

  • Telefonische oder persönliche Pilger-Beratung durch erfahrene Pilger

  • Einladungen zu den regelmäßigen Pilgertreffen

  • Einladungen zu geführten Pilgertouren

  • Teilnahme an Vorträgen und Veranstaltungen

Die Jahresmitgliedschaft kostet 24,- Euro.

Regeln der Mitgliedschaft (Auszug aus den Vereinsstatuten)

Erwerb der Mitgliedschaft

(1) Die Vereinsmitglieder können alle physische Personen, die das 16 Lebensjahr vollendet haben, sowie juristische Personen werden.

(2) Über die Aufnahme von ordentlichen und außerordentlichen Mitgliedern entscheidet der Vorstand. Die Aufnahme kann ohne Angabe von Gründen verweigert werden.

(3) Bis zur Wahl des Vorstands entscheiden die Gründer des Vereins über die Aufnahme von Mitgliedern.

(4) Die Ernennung zum Ehrenmitglied erfolgt auf Antrag des Vorstands durch die Generalversammlung.

Beendigung der Mitgliedschaft

(1) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, bei juristischen Personen durch Verlust der Rechtspersönlichkeit, durch freiwilligen Austritt und durch Ausschluss. bzw. Austritt, welcher schriftlich erklärt werden muss oder durch Ausschluss.

(2) Der Austritt kann nur zum 31. Dezember jeden Jahres erfolgen. Er muss dem Vorstand mindestens 6 Wochen vorher schriftlich mitgeteilt werden. Erfolgt die Anzeige erst verspätet, so ist er zum nächsten Austrittstermin wirksam.

(3) Der Vorstand kann ein Mitglied ausschließen, wenn trotz zweimaliger schriftlichen Mahnung unter Setzung einer Nachfrist länger als sechs Monate mit der Zahlung der Mitgliedsbeiträge im Rückstand ist. Die Verpflichtung zur Zahlung der fällig gewordenen Mitgliedsbeiträge bleibt hiervon unberührt.

(4) Der Ausschluss eines Mitglieds aus dem Verein kann vom Vorstand auch wegen grober Verletzung anderer Mitgliedspflichten und wegen unehrenhaften Verhaltens verfügt werden.

(5) Die Aberkennung der Ehrenmitgliedschaft kann aus den im Abs 4 genannten Gründen von der Generalversammlung über Antrag des Vorstandes beschlossen werden.

Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Mitglieder sind berechtigt an allen Veranstaltungen des Vereines teilzunehmen und die Einrichtungen des Vereines, Angebote und Serviceleistungen zu beanspruchen.

(2) Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen den ordentlichen Mitgliedern zu.

(3) Jedes Mitglied ist berechtigt, vom Vorstand die Ausfolgung der Statuten zu verlangen.

(4) Mindestens ein Zehntel der Mitglieder kann vom Vorstand die Einberufung einer Generalversammlung verlangen.

(5) Die Mitglieder sind in jeder Generalversammlung vom Vorstand über die Tätigkeit und finanzielle Gebarung des Vereins zu informieren.

(6) Die Mitglieder sind vom Vorstand über den geprüften Rechnungsabschluss zu informieren. Geschieht dies in der Generalversammlung, ist einer der beiden Rechnungsprüfer einzubinden.

(7) Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch Ansehen und der Zweck des Vereins Abbruch erleiden könnten. Sie haben die Vereinsstatuten und die Beschlüsse der Vereinsorgane zu beachten. Die Mitglieder sind zur pünktlichen Zahlung der Beitrittsgebühr und der Mitgliedsbeiträge in der von der Generalversammlung beschlossenen Höhe verpflichtet.

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